Partizipativer Fußabdruck

Der Begriff partizipativer Fußabdruck bezeichnet die Wirkung („sichtbare Spur“), die ein Beteiligungsverfahren auf politische, administrative oder planerische Entscheidungen hat

Es lassen sich zwei Wege unterscheiden, um zu beurteilen, ob ein Beteiligungsverfahren tatsächlich Wirkung entfaltet hat:

  • Es kann untersucht werden, ob die erarbeiteten Ergebnisse in konkrete politische oder planerische Entscheidungen wie Gesetzgebungsvorhaben, die Ausgestaltung staatlicher Programme oder die Ausarbeitung von Planungsunterlagen eingeflossen sind.
  • Es kann geprüft werden, ob die relevanten Akteure aus Politik oder Wirtschaft die Ergebnisse wahrgenommen und beraten haben.

Wirksamkeit