Akzeptanz ist die Zustimmung oder zumindest die Hinnahme von Vorhaben, Planungen oder Entscheidungen durch Betroffene.
Der Begriff wird vor allem dann verwendet, wenn grundsätzliche Entscheidungen bereits getroffen sind – die „Ob“-Frage also nicht mehr zur Disposition steht. Typische Beispiele sind große Infrastrukturprojekte (Fernstraßen, Bahnlinien, Stromtrassen), deren Realisierung im „überragenden öffentlichen Interesse“ liegt. Bei solchen Vorhaben ist vollständiges Einvernehmen mit allen Betroffenen selten zu erzielen (→ NIMBY).
Akzeptanz kann unterschieden werden in:
- Ergebnisakzeptanz: Betroffene stimmen dem Ergebnis einer Planung zu oder sind mit einer Entscheidung einverstanden (Entscheidungsakzeptanz).
- Verfahrensakzeptanz (Prozessakzeptanz): Betroffene lehnen das Ergebnis einer Planung oder eine Entscheidung ab, können aber den Entscheidungsprozess nachvollziehen („verstehen, ohne einverstanden zu sein“) bzw. empfinden ihn als fair (Verfahrensgerechtigkeit).
Bei Vorhaben mit klaren Gewinnern und Verlierern ist Verfahrensakzeptanz das realistische Ziel. Sie kann erreicht werden durch:
- Frühzeitigkeit: Einbindung, bevor irreversible Festlegungen getroffen sind
- Gestaltungsspielräume: Verhandelbarkeit der Frage, wie ein Projekt umgesetzt wird
- Transparenz: Offenlegung von Entscheidungsprozessen, Planungsständen und Abwägungen sowie wahrheitsgemäße und nachvollziehbare Darstellung von Nutzen, Kosten und Alternativen
- Rückkopplung: erkennbare Beschäftigung mit Einwänden, dokumentierte Begründung bei Nichtberücksichtigung.
Zur Herstellung von Akzeptanz wird häufig Akzeptanzkommunikation eingesetzt.
