Reaktanz

Reaktanz ist die negative Reaktion auf empfundene Fremdbestimmung und entsteht insbesondere dann, wenn Bürgerbeteiligung als unecht, verspätet oder folgenlos erlebt wird.

Zentrale Auslöser von Reaktanz sind das Gefühl mangelnder Einflussmöglichkeiten und die Wahrnehmung von Beteiligung als Scheinbeteiligung. Sie ist insbesondere bei stark formalisierten Beteiligungsverfahren anzutreffen, die als Pflichtübung ohne reale Konsequenzen empfunden werden.

Reaktanz äußert sich in emotionalen und kognitiven Gegenreaktionen wie Ärger, Ablehnung oder trotzartigem Verhalten und richtet sich gegen den wahrgenommenen Beteiligungsprozess. Sie kann nicht nur zu offener Ablehnung und Protest führen, sondern auch zu Rückzug, wachsendem Misstrauen gegenüber Politik und Verwaltung sowie zur Verschärfung bestehender Konflikte.

Häufig ist Reaktanz ein Hinweis auf Defizite im Prozessdesign und entsteht im Verlauf eines Beteiligungsprozesses. Sie ist ein Signal für strukturelle Schwächen, insbesondere hinsichtlich der Wirksamkeit von Beteiligung.

Entscheidend für die Vermeidung oder Abschwächung von Reaktanz sind Frühzeitigkeit, Transparenz und ein klares Erwartungsmanagement bei der Bürgerbeteiligung.

Abzugrenzen ist Reaktanz von Desinteresse, das auf fehlender Beteiligungsmotivation beruht, von inhaltlich begründeter Ablehnung sowie von radikaler Fundamentalkritik an demokratischen Institutionen.