Einwohner im Preisgericht

Einwohnerinnen und Einwohner im Preisgericht sind nicht-fachliche Mitglieder einer Wettbewerbsjury, die als „Sachpreisrichter“ gemeinsam mit Fachpreisrichtern (z. B. Architekten, Stadtplanern, Ingenieuren) über die Qualität von Planungsentwürfen und die Auswahl der Preisträger entscheiden.

In Wettbewerben nach der „Richtlinie für Planungswettbewerbe“ des Bundesbauministeriums können Einwohnerinnen und Einwohner als Sachpreisrichter mit vollem Stimmrecht in einem Preisgericht mitwirken. Sie bringen als Nicht-Fachleute lokales Wissen, Nutzungsbedarfe sowie soziale, kulturelle und alltagspraktische Perspektiven in das Verfahren ein.

Zu den typischen Vertreterinnen und Vertretern zählen Bewohnerinnen und Bewohner des betroffenen Stadtteils oder Angehörige relevanter Nutzergruppen (z. B. Eltern, Schülerinnen und Schüler, Vereinsmitglieder). Sie werden häufig von Kommunen, Beiräten oder Nutzergruppen vorgeschlagen und vom Auslober offiziell in das Preisgericht berufen.

Sachpreisrichter sind den Fachpreisrichtern gleichgestellt und wirken in allen Phasen des Verfahrens, bis hin zu den Abstimmungen über Preise und Anerkennungen, mit.