Mit einer Europäischen Bürgerinitiative können Unionsbürger die Europäische Kommission formell auffordern, sich mit einem Anliegen zu beschäftigen, für das die EU zuständig ist.
Gegenstand einer Europäischen Bürgerinitiative (EBI) können alle Themen sein, für die die EU-Kommission einen Rechtsakt vorschlagen kann. Die meisten EBI befassen sich mit Umwelt- und Tierschutz und mit Sozial- und Gesundheitspolitik.
Das Verfahren zur Einleitung einer Europäischen Bürgerinitiative (EBI) ist aufwändig.
- Vorbereitung: Eine EBI kann von einer Organisatorengruppe mit mindestens sieben Unionsbürgerinnen und -bürgern gestartet werden, die in sieben verschiedenen EU-Ländern wohnen und das aktive Wahlrecht haben. Diese Organisatorengruppe benennt eine Vertretung, kann aber auch eine juristische Person zur Verwaltung der EBI gründen. Bestehende Organisationen dürfen Initiativen unterstützen, jedoch nicht selbst verwalten.
- Registrierung: Die Organisatorengruppe stellt bei der EU-Kommission einen Registrierungsantrag, der Thema, Ziele, relevante Vertragsgrundlagen sowie Angaben zu allen Mitgliedern enthält. Die Kommission prüft innerhalb von zwei Monaten, ob die EBI in ihren Zuständigkeitsbereich fällt und nicht gegen EU-Grundwerte verstößt. Bei teilweiser Unzuständigkeit kann die Organisatorengruppe den Antrag überarbeiten und erneut einreichen.
- Unterschriftensammlung: Nach der Registrierung beginnt eine Sammelphase von maximal zwölf Monaten. Unterschriften können online über das zentrale Online-Sammelsystem der EU-Kommission („Central Online Collection System“) oder in Papierform gesammelt werden. Erforderlich sind mindestens eine Million gültige Unterschriften aus mindestens sieben EU-Ländern, wobei außerdem ein länderspezifisches Quorum erreicht werden muss. Diese Quoren orientieren sich an der Anzahl der jeweiligen EU-Abgeordneten und werden von der EU-Kommission nach einem festen Schlüssel berechnet (z. B. für Deutschland aktuell ungeführ 70.000 Unterschriften). Für das erforderliche Gesamtziel von einer Million zählen jedoch alle gültigen Unterschriften – auch aus Ländern, in denen das nationale Quorum nicht erreicht wurde.
- Überprüfung: Nach Ablauf der Sammlungsfrist lässt die Organisatorengruppe die Unterschriften durch die zuständigen nationalen Behörden prüfen und bescheinigen. Die Behörden haben dafür drei Monate Zeit.
- Einreichung und Prüfung: Die bestätigte EBI wird innerhalb von drei Monaten nach Abschluss der Überprüfung bei der EU-Kommission eingereicht. Diese hat dann sechs Monate Zeit zur Prüfung. Innerhalb eines Monats findet ein Treffen mit der Organisatorengruppe statt, innerhalb von drei Monaten eine öffentliche Anhörung im Europäischen Parlament. Am Ende gibt die Kommission eine förmliche Stellungnahme ab und begründet, ob und welche Maßnahmen sie zu ergreifen beabsichtigt.
Trotz dieser aufwendigen Vorgehensweise ist die Europäische Bürgerinitiative nicht viel mehr als ein Sammelpetition mit einer Agenda-Setting-Funktion. Sie befindet sich in der Beteiligungspyramide auf der Stufe Konsultation.
