Augenhöhe bei der Bürgerbeteiligung bedeutet, dass sich alle Beteiligten auf gleicher Ebene begegnen und respektvoll miteinander umgehen.
Wörtlich genommen bedeutet der Begriff, dass die Verantwortlichen nicht von einem Podium herab mit den Teilnehmenden sprechen, sondern sich auf gleicher Ebene austauschen. Bei Einwohnerversammlungen mit vielen Besuchern ist das kaum umsetzbar – schon aus räumlichen Gründen. Solche Formate sollten daher – wo immer das möglich ist – durch Alternativen wie z. B. Infomärkte, bei denen die Verantwortlichen den Besuchern an Infoständen persönlich gegenüberstehen, ersetzt werden.
Im übertragenen Sinn bedeutet Augenhöhe, dass alle Meinungen und Interessen als gleichwertig anerkannt werden. Ziel ist ein Dialog ohne Hierarchie, in dem Argumente zählen und nicht formale Rollen.
Eine vollständige Herstellung von Augenhöhe ist in Beteiligungsprozessen nicht möglich. Zwischen Planern, Verwaltung und Politik auf der einen und Teilnehmenden auf der anderen Seite besteht immer ein Machtungleichgewicht, da erstere über mehr Informationen und Ressourcen verfügen sowie finale Entscheidungsbefugnisse haben. In formellen Genehmigungsverfahren kann es Einwendern mitunter schwer fallen, ihre persönlichen Belange gegenüber Behördenvertretern und Vorhabenträgern mit deren jeweiligen Juristen offen darzulegen.
Gute Bürgerbeteiligung erkennt diese Problematik an und bemüht sich, Machtungleichgewichte durch faire Verfahren, Transparenz und ernsthafte Rückkopplung zu verringern.
