Beweislastumkehr

Beweislastumkehr bezeichnet den Grundsatz, dass nicht die Befürworter begründen müssen, warum Bürgerbeteiligung stattfinden soll, sondern die Verantwortlichen, warum sie unterbleiben kann.

Die verbreitete Praxis, Beteiligung nur bei gesetzlicher Pflicht oder auf ausdrücklichen politischen Beschluss durchzuführen, macht Bürgerbeteiligung zur erklärungsbedürftigen Ausnahme. Bei der Beweislastumkehr müssen Verwaltung, Politik oder Vorhabenträger darlegen, warum sie Beteiligung für verzichtbar halten. Dadurch wird Beteiligung zur Regel, der Verzicht auf sie zur Ausnahme, die begründet werden muss. Das Prinzip beruht auf der demokratietheoretischen Annahme, dass Entscheidungen, die Menschen betreffen, grundsätzlich unter Einbeziehung der Betroffenen getroffen werden müssen  (Beteiligungsanspruch).

Ohne so genannt zu werden, ist die Beweislastumkehr in zahlreichen Leitlinien zur Bürgerbeteiligung durch die Regelung verankert, dass die Verwaltung grundsätzlich prüfen muss, ob und in welcher Form Beteiligung stattfindet – und den Verzicht begründen muss.

Die Beweislastumkehr trägt dazu bei, dass frühzeitig über die Bürgerbeteiligung zu einem Vorhaben nachgedacht werden muss. Zugleich ist sie Maßstab für eine gute Beteiligungskultur.