Beweislastumkehr

Beweislastumkehr bezeichnet den Grundsatz, dass nicht die Befürworter von Beteiligung begründen müssen, warum Bürger an einer Entscheidung beteiligt werden sollen, sondern umgekehrt die zuständigen Behörden oder Vorhabenträger darlegen müssen, warum auf Beteiligung verzichtet werden kann.

Die verbreitete Praxis, Beteiligung nur bei gesetzlicher Pflicht oder auf ausdrücklichen politischen Beschluss durchzuführen, macht Bürgerbeteiligung zur erklärungsbedürftigen Ausnahme. Bei der Beweislastumkehr müssen Verwaltung, Politik oder Vorhabenträger darlegen, warum sie Beteiligung für verzichtbar halten. Durch die Beweislastumkehr wird Beteiligung zur Regel, der Verzicht auf sie zur begründungspflichtigen Ausnahme. Das Prinzip beruht auf der demokratietheoretischen Annahme, dass Entscheidungen, die Menschen betreffen, grundsätzlich unter Einbeziehung der Betroffenen getroffen werden müssen  („Beteiligungsanspruch“). Wer von diesem Grundsatz abweicht, trägt die Argumentationslast.

Ohne dass es so genannt wird, ist die Beweislastumkehr in zahlreichen Leitlinien zur Bürgerbeteiligung durch die Regelung verankert, dass die Verwaltung grundsätzlich prüfen muss, ob und in welcher Form Beteiligung stattfindet – und den Verzicht begründen muss.

Die Beweislastumkehr trägt dazu bei, dass sehr frühzeitig über die Bürgerbeteiligung zu einem Projekt nachgedacht werden muss. Zugleich ist sie Maßstab für eine gute Beteiligungskultur.