Bürgerbeteiligung wird häufig mit Erwartungen überfrachtet, die sie nicht erfüllen kann. Um das Engagement der Akteure nicht zu enttäuschen, sollen hier einige Mythen korrigiert werden.
Auf Seiten der Bürgerinnen und Bürger ist eine verbreitete Vorstellung, ihre Vorschläge würden automatisch zu Entscheidungen und unmittelbar umgesetzt.
Bürgerbeteiligungsverfahren haben jedoch in der Regel nur eine beratende Funktion. Ihre Ergebnisse sind für Auftraggeber und Entscheider nicht bindend. In einer repräsentativen Demokratie liegt das Letztentscheidungsrecht bei gewählten politischen Gremien. Bei Planungsverfahren ersetzt Öffentlichkeitsbeteiligung nicht den fachlichen Abwägungsprozess.
Beteiligungsverfahren dienen nicht dazu, individuelle oder partikulare Interessen gegenüber dem Gemeinwohl durchsetzen. Deshalb schafft Beteiligung kein Vetorecht gegen unliebsame Entscheidungen. Das ist nur im Rahmen eines Volks- oder Bürgerentscheids möglich. Die Teilnahme an einem Beteiligungsverfahren bedeutet nicht, dass ein Vorhaben gestoppt wird, nur weil Teile der Bevölkerung dagegen sind. Bürgerbeteiligung ist kein Instrument der Verhinderung, sondern die Möglichkeit, Bedenken zu äußeren und Alternativen vorzuschlagen. Der Vorwurf mangelnder Bürgerbeteiligung, nur weil die Ablehnung bestimmter Maßnahmen oder laute Proteste nicht zu deren Abbruch führen, ist daher ungerechtfertigt. Wer Beteiligung als Hebel für eigene Anliegen missversteht, wird zwangsläufig enttäuscht.
Die Erwartung von Politik, Verwaltung und Planung, Beteiligung könnte nachträglich Zustimmung für bereits getroffene Entscheidungen schaffen, ist unrealistisch.
Wenn Bürgerbeteiligung lediglich zur Akzeptanzbeschaffung eingesetzt wird, durchschauen die Menschen das schnell. Das Ergebnis ist dann Frustration, Zynismus und ein Vertrauensverlust gegenüber politischen Institutionen. Das ist vor allem der Fall, wenn die Teilnehmenden feststellen, dass sie instrumentalisiert werden sollen.
Ebenso wenig löst Beteiligung tiefgreifende Interessenkonflikte. Wenn grundlegende Meinungsverschiedenheiten aufeinanderprallen, kann Bürgerbeteiligung diese Konflikte sichtbar machen, strukturieren und bearbeiten – aber sie kann sie nicht einfach zum Verschwinden bringen. Die Erwartung, am Ende eines Beteiligungsprozesses stünde stets ein Konsens, verkennt die Natur politischer Interessengegensätze.
Die Hoffnung von Beteiligungspraktikern und zivilgesellschaftlichen Akteuren, Beteiligungsprozesse würden bei den Teilnehmenden dauerhaft zu tiefgreifenden Verhaltensänderungen führen, ist bislang empirisch nur begrenzt belegt. Nachweisbar sind vor allem Lern- und Reflexionseffekte während und unmittelbar nach dem Verfahren.
Beteiligungsverfahren können das Vertrauen der Teilnehmenden in politische Institutionen und Entscheidungsprozesse stärken. Ob solche Effekte langfristig bestehen bleiben und auf größere Bevölkerungsgruppen ausstrahlen, ist jedoch bislang nicht eindeutig nachgewiesen. Solange den meisten Menschen nicht bekannt ist, welche Bürgerbeteiligungsangebote und -verfahren es gibt und welche Wirkungen sie erzeugen, kann es einen „Spill-Over-Effekt“ nicht geben.
Schließlich gibt es demokratiepolitische Erwartungen, die Bürgerbeteiligung strukturell überfordern.
Beteiligungsverfahren erreichen vor allem Menschen, die bereits ein gewisses Interesse an politischen Themen mitbringen. Besonders schwer erreichbare Bevölkerungsgruppen beteiligen sich hingegen nur selten. Wer selbst das niedrigschwelligste Beteiligungsangebot, die Teilnahme an Wahlen, nicht nutzt, wird sich in der Regel kaum an komplexen und zeitaufwendigen Beteiligungsverfahren beteiligen.
Bei Menschen, die politisch apathisch sind oder populistischen Positionen anhängen, wird gelegentliche oder auf dem Zufallsprinzip beruhende Beteiligung kaum dauerhaftes Vertrauen in die Demokratie erzeugen. Wer an „alternative Fakten“ glaubt, wird sich zum Beispiel kaum auf einen gemeinsamen Faktencheck einlassen.
Bürgerbeteiligung kann dazu beitragen, politische Kompetenzen zu stärken und das Vertrauen in politische Institutionen zu fördern. Diese Wirkung hängt jedoch von der Qualität der Beteiligungserfahrungen ab. Als dauerhaftes Mittel gegen Politikverdrossenheit eignet sie sich nur bedingt. Politische Enttäuschungen, etwa durch Skandale oder nicht eingelöste Wahlversprechen, können zuvor aufgebautes Vertrauen schnell wieder zunichtemachen.
Auch angesichts der Tatsache, dass die entscheidenden politischen Fragen auf Bundesebene getroffen werden, wo es keine entsprechenden Beteiligungsangebote gibt, kann Beteiligung auf kommunaler und Landesebene kaum Auswirkung auf das grundsätzliche Demokratievertrauen haben.
Schließlich zeigt die empirische Demokratieforschung, dass nicht einzelne Beteiligungserfahrungen, sondern vor allem die wirtschaftliche Situation einen maßgeblichen Einfluss auf die Zufriedenheit mit der Demokratie hat. Menschen, die sich in prekären Verhältnissen befinden oder soziale Abstiegsängste haben, bewerten das Funktionieren demokratischer Institutionen deutlich kritischer. Wer von existenziellen Sorgen geprägt ist, setzt andere Prioritäten als die Teilnahme an Beteiligungsverfahren.
Hinzu kommt, dass Unzufriedenheit mit der Demokratie oft mit einem tiefen Misstrauen gegenüber politischen und staatlichen Institutionen einhergeht. Bei Menschen, die etablierten politischen Akteuren grundsätzlich skeptisch gegenüberstehen, werden deren Beteiligungsangebote kaum annehmen. Gleiches gilt für Personen, deren Einstellungen von gesellschaftlicher Entfremdung und Ressentiments gegenüber bestimmten Bevölkerungsgruppen geprägt sind. Die Ursache solcher Haltungen sind nicht fehlende Beteiligungsmöglichkeiten, und sie lassen sich auch nicht durch einzelne Partizipationsverfahren überwinden.
Bürgerbeteiligung kann dazu beitragen, politische Prozesse nachvollziehbarer zu machen und das Vertrauen in demokratische Institutionen punktuell zu stärken. Sie darf jedoch nicht als Allheilmittel gegen Politikverdrossenheit, gesellschaftliche Polarisierung oder demokratische Entfremdung verstanden werden.
