Bei finanzieller Bürgerbeteiligung können Menschen an der Wertschöpfung einer Infrastruktureinrichtung oder eines Projekts der Daseinsvorsorge partizipieren.
Im Unterschied zur verfahrensbezogenen, politischen Bürgerbeteiligung steht die wirtschaftliche Teilhabe im Mittelpunkt: Bürgerinnen und Bürger werden durch Zeichnung von Genossenschaftsanteilen, durch den Erwerb von Anteilen an einer Projektgesellschaft oder durch eine Bürgeranleihe (ko-)investierende Eigentümer oder Gläubiger einer Anlage und profitieren direkt von deren wirtschaftlichem Ertrag. Verbreitung findet das Modell vor allem im Bereich der erneuerbaren Energien (Bürgerwindparks, Bürgersolardächer). In mehreren Bundesländern gibt es eigene Gesetze mit der zwingenden Pflicht für Vorhabenträger, Gemeinden und Bürgern finanzielle oder wirtschaftliche Beteiligung anzubieten.
Finanzielle Bürgerbeteiligung ist kein Instrument der politischen Bürgerbeteiligung. Nicht selten wird sie aber als Mittel zur Akzeptanzförderung eingesetzt, in der Erwartung, dass die finanzielle Beteiligung an einem Projekt zu einem besonderen Interesse an dessen Gelingen beiträgt. Wenn jedoch finanzielle Beteiligung dazu dienen soll, Einwände gegen ein bereits entschiedenes Projekt abzufedern, ohne dass die Betroffenen in die inhaltliche Planung einbezogen wurden, kann sie zu einer Form der Scheinbeteiligung werden.
Problematisch sind die strukturellen Zugangsbarrieren. Mindestanlagesummen und finanzielle Risiken können dazu führen, dass vor allem wohlhabende Bevölkerungsschichten von dem Modell profitieren, während einkommensschwache Gruppen ausgeschlossen bleiben. Das verstärkt Beteiligungsungleicheit.
