Faktencheck

Ein Faktencheck ist die Prüfung, ob Aussagen von Personen oder Institutionen mit belegbaren Tatsachen übereinstimmen.

Dazu werden Behauptungen mit verlässlichen Quellen abgeglichen und als zutreffend, teilweise zutreffend oder falsch eingestuft.

Faktenchecks helfen dabei, Beratungen auf eine gemeinsame Tatsachengrundlage zu stellen. So soll verhindert werden, dass Diskussionen auf der Grundlage falscher Annahmen geführt oder durch irreführende Informationen verzerrt werden.

Die fachlichen Inputs für einen Faktencheck erfolgen durch Verwaltungsmitarbeitende, Experten oder zivilgesellschaftliche Organisationen. Teilnehmende hinterfragen ggf. deren Aussagen, Stellungnahmen und Gutachten, fordern zusätzliche Informationen an oder bringen eigene Quellen ein.

Ein Faktencheck funktioniert nur, wenn alle Beteiligten bereit sind, Fakten als gemeinsamen Maßstab anzuerkennen. Bei grundsätzlichem Misstrauen gegen Experten oder etablierte Quellen, kann ein Faktencheck keine von allen Teilnehmenden akzeptierten Ergebnisse hervorbringen.

Bei einem Faktencheck kann nur überprüft werden, was sich empirisch belegen lässt. Wertefragen, etwa ob eine Maßnahme gerecht oder verhältnismäßig ist, lassen sich nicht faktenbasiert entscheiden.