Beteiligungsscoping

Ein Beteiligungsscoping (auch Beteiligungscheck) ist die systematische Vorabklärung der zentralen Eckpunkte eines Bürgerbeteiligungsprozesses.

Der Begriff Scoping stammt aus dem Umweltrecht und beschreibt den Prozess zur Festlegung des Untersuchungsrahmens für Umweltverträglichkeitsprüfungen. Dabei werden Umfang, Inhalte, Methoden, räumliche und zeitliche Grenzen sowie der Detaillierungsgrad für die Prüfung von Umweltauswirkungen eines Projekts definiert.

Daran angelehnt, wird beim Beteiligungsscoping bereits vor dem eigentlichen Beteiligungsverfahren ein individueller Fahrplan für den gesamten Prozess aufgestellt, in dem alle Belange berücksichtigt werden. Das Beteiligungsscoping dient der Klärung des Beteiligungsgegenstands, der Festlegung der Beteiligungsziele, der Identifikation der Stakeholder, der Bestimmung der Rahmenbedingungen und der Handlungs- und Gestaltungsspielräume, der Auswahl geeigneter Beteiligungsverfahren und -formate, der Ressourcen– und Zeitplanung sowie der Kommunikationsstrategie.

Die Durchführung eines Beteiligungsscopings erfolgt in mehreren Schritten:

  • Zunächst finden eine Umfeld– und eine Stakeholderanalyse statt. Beide ergeben eine erste grobe Übersicht der Themen, Interessen, Rahmenbedingungen und relevanten Akteure.
  • Da die Analysen häufig unvollständig sind, wird in einem zweiten Schritt gemeinsam mit den zuvor ermittelten Gruppen der erste Entwurf des Beteiligungskonzepts kritisch analysiert. Dabei werden Ideen für bislang nicht berücksichtigte Gruppen und Themen gesammelt und ergänzt.
  • In einigen Fällen werden in einer dritten Schleife die ermittelten Ergebnisse öffentlich zur Diskussion gestellt, zum Beispiel in Form einer digitalen Beteiligung.

Die Ergebnisse eines Beteiligungsscopings werden mitunter in einer Themenlandkarte visualisiert, die im Verlauf des Beteiligungsprozesses überarbeitet und angepasst werden kann.

Bei kleineren Kommunen und Beteiligungsprozessen ist ein aufwändiges Beteiligungsscoping häufig überdimensioniert; aber auch dann sollten die Pläne mit potenziell Betroffenen diskutiert werden.

Als erstes Bundesland hat Baden-Württemberg die Durchführung eines Beteiligungsscopings in einer Verwaltungsvorschrift festgelegt. Der Vorhabenträger soll auf Basis einer Umfeldanalyse Anwohner, Interessengruppen und interessierte Bürger zu einem Beteiligungsscoping einladen. Allerdings entscheidet er am Ende, welche Formate der Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt werden. Nur wenn klar abzusehen ist, dass das Verfahren „unstreitig“ ist, kann auf ein Beteiligungsscoping verzichtet werden.

Das Beteiligungsscoping legt die Grundlagen für die Entwicklung des Prozessdesigns.