Beteiligungskultur bedeutet, dass Bürgerbeteiligung nicht nur vereinzelt oder zufällig stattfindet, sondern verstetigt wird und als dauerhafter Bestandteil des kommunalen Handelns etabliert ist.
Typische Maßnahmen zur Etablierung einer Beteiligungskultur sind:
- Erarbeitung von Beteiligungsleitlinien
- Verabschiedung von Vorhabenlisten
- Erlass einer Beteiligungssatzung
- Berufung eines Beteiligungsbeauftragten bzw. Einrichtung eines Bürgerbeteiligungsbüros
- Einrichtung eines Beteiligungsbeirats oder Beteiligungsbüros
- Vorhalten eines Beteiligungskatasters oder regelmäßige Veröffentlichung von Beteiligungsberichten
Zur Beteiligungskultur einer Kommune gehört die Verankerung von Bürgerbeteiligung in verwaltungsinterne Abläufe sowie die Durchführung von Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen für die Mitarbeitenden.
