Astroturfing

Astroturfing bezeichnet das Vortäuschen von Bürgermeinungen durch verdeckt operierende Akteure wie Unternehmen, Lobbygruppen oder politische Organisationen.

Der Begriff ist abgeleitet vom Namen des amerikanischen Kunstrasenherstellers AstroTurf und spielt mit der Metapher Rasen. Echtem Rasen entspricht das Konzept der „Graswurzelbewegung“, einer spontanen, selbstorganisierten und authentischen Bürgerbewegung von unten. Astroturfing – also Kunstrasen – ist demgegenüber die gezielte Simulation von Bürgerengagement, das in Wahrheit von Unternehmen, Verbänden oder politischen Akteuren gesteuert und finanziert wird.

Analoges Astroturfing umfasst z.B. das organisierte Auftreten von vermeintlichen Privatpersonen in Einwohnerversammlungen, die in Wahrheit Unternehmens- oder Verbandsinteressen vertreten, oder die Gründung bzw. Unterstützung von Bürgerinitiativen, deren eigentliche Trägerschaft verschleiert wird. Digitales Astroturfing umfasst z.B. in sozialen Medien und auf Online-Beteiligungsplattformen die koordinierte Nutzung von Fake-Accounts oder den Einsatz von KI-generierten Texten, die authentische Bürgermeinungen imitieren.

Astroturfing gefährdet die Grundvoraussetzungen guter Bürgerbeteiligung:

  • Astroturfing erzeugt den Eindruck, ein Thema würde auf ein breites gesellschaftliches Interesse stoßen bzw. eine bestimmte Position favorisieren, obwohl es nur vorgetäuscht ist. Dadurch verlieren die wirklich Betroffenen an Glaubwürdigkeit.
  • Beteiligungsverfahren sollen echte Bürgerinteressen sichtbar machen. Ein durch Astroturfing verfälschtes Meinungsbild kann zu Entscheidungen führen, die den tatsächlichen Bürgerinteressen widersprechen.
  • Professionell organisierte Scheinbewegungen verfügen über erheblich mehr Ressourcen als echte Graswurzelinitiativen. Damit verstärkt Astroturfing Beteiligungsungleichheit.
  • Faktenchecks können durch koordinierte Gruppen gezielt beeinflusst werden.

Mögliche Gegenmaßnahmen gegen Astroturfing sind

  • der Einsatz von Formaten mit Zufallsauswahl, da die zufällig ausgelosten Teilnehmenden das Verfahren nicht unterwandern können,
  • bei offenen Beteiligungsformaten die Schulung von Prozessbegleitern zur Erkennung koordinierter Manipulationsversuche,
  • die Einführung einer Transparenzpflicht für die teilnehmenden Akteure,
  • eine Registrierungspflicht bei digitalen Formaten,
  • ein qualitative statt einer quantifizierenden Auswertung von Stellungnahmen und Einwendungen.

Keiner dieser Ansätze löst die Gefahr von Astroturfing vollständig. Außerdem können die Gegenmaßnahmen im Einzelfall Beteiligungsungleichheit vertiefen. Je offener und niedrigschwelliger ein Verfahren gestaltet ist, desto angreifbarer ist es für Astroturfing. Je stärker es abgesichert wird, desto höher werden die Zugangshürden für Bürgerinnen und Bürger und echte Betroffene.