Beteiligungsscoping

Ein Beteiligungsscoping (auch Beteiligungscheck) ist die systematische Vorabklärung und Festlegung der zentralen Eckpunkte eines Bürgerbeteiligungsprozesses.

Der Begriff Scoping stammt aus dem Umweltbereich und beschreibt den Prozess zur Festlegung des Untersuchungsrahmens für Umweltverträglichkeitsprüfungen. Dabei werden Umfang, Inhalte, Methoden, räumliche und zeitliche Grenzen sowie der Detaillierungsgrad für die Prüfung von Umweltauswirkungen eines Projekts definiert.

Daran angelehnt, geht es beim Beteiligungsscoping darum, bereits vor dem eigentlichen Beteiligungsverfahren einen individuellen Fahrplan für den gesamten Prozess aufzustellen, in dem alle Belange berücksichtigt werden. Insofern dient ein Beteiligungsscoping der Klärung des Beteiligungsgegenstands, der Festlegung der Beteiligungsziele, der Zielgruppenanalyse, der Bestimmung der Rahmenbedingungen und der Handlungs- und Gestaltungsspielräume, der Auswahl geeigneter Beteiligungsverfahren und -formate, der Ressourcen– und Zeitplanung sowie der Kommunikationsstrategie.

Die Durchführung eines Beteiligungsscopings erfolgt in mehreren Schritten:

  • Zunächst finden eine Umfeld– und eine Stakeholderanalyse statt. Sie ergeben einen ersten groben Katalog der Themen, Interessen, Rahmenbedingungen und relevanten Akteure.
  • Da die Analysen häufig unvollständig sind, wird in einem zweiten Schritt gemeinsam mit den zuvor ermittelten Gruppen der erste Entwurf kritisch analysiert. Dabei werden Ideen für bislang nicht berücksichtigte Gruppen und Themen gesammelt und im Konzept ergänzt.
  • In einigen Fällen werden in einer dritten Schleife die ermittelten Ergebnisse öffentlich zur Diskussion gestellt, zum Beispiel über ein digitales Beteiligungsportal.

Im Rahmen eines Beteiligungsscopings werden dessen Ergebnisse mitunter in einer Themenlandkarte visualisiert, die bei Bedarf im Verlauf des Beteiligungsprozesses überarbeitet und angepasst wird.

Bei kleineren Kommunen und Beteiligungsprozessen ist ein aufwändiges Scopingverfahren häufig überdimensioniert; aber auch in diesem Fall sollten die Pläne mit potenziell Betroffenen diskutiert werden.

Als erstes Bundesland hat Baden-Württemberg die Durchführung eines Beteiligungsscopings in einer Verwaltungsvorschrift festgelegt. Der Vorhabenträger soll auf Basis einer Umfeldanalyse Anwohnern, Interessengruppen und interessierte Bürger zu einem Beteiligungsscoping einladen. Allerdings entscheidet er am Ende, welche Formate der Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt werden. Nur wenn klar abzusehen ist, dass das Verfahren „unstreitig“ ist, kann auf ein Beteiligungsscoping verzichtet werden.

Das Beteiligungsscoping legt die Grundlagen für die Entwicklung des Prozessdesigns.