Kinder- und Jugendbeteiligung

Kinder- und Jugendbeteiligung bezeichnet die Mitwirkung von Kindern (bis etwa 14 Jahre) und Jugendlichen (bis etwa 18 Jahre) an Entscheidungsprozessen, die ihre Lebenswelt betreffen.

Das Recht auf Beteiligung ist in der UN-Kinderrechtskonvention (Artikel 12) verankert. Diese garantiert jedem Kind das Recht, seine Meinung in allen es betreffenden Angelegenheiten frei zu äußern und angemessen berücksichtigt zu werden. In Deutschland haben zahlreiche Bundesländer entsprechende Beteiligungsrechte in ihren Kommunalverfassungen festgeschrieben.

Die Bandbreite der Beteiligungsformen für Kinder und Jugendliche reicht von repräsentativen Formaten wie Kinder- und Jugendparlamenten,  über offene Formate wie Kinder- und Jugendforen, Jugendhearings und Jugendkonferenzen, bis zu projektorientierten Formaten wie Zukunftswerkstätten, Fantasiereisen oder Ortsteilbegehungen.

Thematisch bezieht sich Kinder- und Jugendbeteiligung häufig auf lebensweltnahe Bereiche, z.B. die Planung und Gestaltung von Spielplätzen, Schulhöfen oder Skateparks und die Beteiligung an lokalen Umweltprojekten. Beteiligungsprozesse in diesen Bereichen fördern die Identifikation mit dem eigenen Lebensumfeld, schaffen Selbstwirksamkeit und stärken demokratische Kompetenzen.

Ein besonderes Format stellt der Schülerhaushalt dar, bei dem Schülerinnen und Schüler über ein eigenes Budget entscheiden.

In manchen Kommunen bestehen Koordinierungsstellen für Kinder- und Jugendbeteiligung, die teilweise beim Jugendamt und teilweise beim jeweiligen Beteiligungsbüro angesiedelt sind.

Erfolgreiche Kinder- und Jugendbeteiligung erfordert eine altersgerechte Ansprache, niedrigschwellige Zugänge – auch über digitale Methoden –, reale Entscheidungsspielräume sowie eine zeitnahe und sichtbare Umsetzung der Ergebnisse. Ein strukturelles Problem besteht darin, dass die häufig langsamen politischen und administrativen Prozesse nur schwer mit den Lebensphasen und der Lebensrealität junger Menschen in Einklang zu bringen sind.

Grundsätzlich entsprechen die Anforderungen an Kinder- und Jugendbeteiligung den allgemeinen Qualitätskriterien guter Bürgerbeteiligung, müssen jedoch an die spezifischen Bedürfnisse und Lebenswelten junger Menschen angepasst werden.