Ergebnisoffenheit

Ergebnisoffenheit ist ein Qualitätsmerkmal von Bürgerbeteiligung und liegt vor, wenn die Ergebnisse eines Beteiligungsverfahrens nicht bereits vorab feststehen, sondern durch die Mitwirkung der Teilnehmenden tatsächlich beeinflusst werden können.

Entscheidungsträger müssen dabei bereit sein, ihre Planungen auf Grundlage der Beteiligungsergebnisse anzupassen. Die Beteiligten verfügen über reale Gestaltungsspielräume, und ihre Beiträge können das Endergebnis substanziell prägen.

Sind dagegen zentrale Entscheidungen schon im Vorfeld gefallen, ohne dass dies offengelegt wird, dient die Beteiligung lediglich der Akzeptanzbeschaffung und ist Scheinbeteiligung dar.

Ergebnisoffenheit ist jedoch nicht unbegrenzt. Rahmenbedingungen, wie rechtliche Vorgaben, Budgetgrenzen oder nicht verhandelbare Grundsatzentscheidungen, können den Handlungsspielraum legitim einschränken. Das muss dann aber im Sinne eines Erwartungsmanagements klar kommuniziert werden.