Chatham House Rule

Die Chatham House Rule ist eine Vertraulichkeitsregel für Sitzungen, Workshops und Konferenzen. Sie erlaubt es den Teilnehmenden, inhaltliche Erkenntnisse weiter zu verwenden und zu dokumentieren. Namen, Funktionen oder institutionelle Zugehörigkeiten einzelner Aussagen werden jedoch nicht nach außen getragen.

In der Bürgerbeteiligung wird die Regel gelegentlich eingesetzt, um in sensiblen Konstellationen einen offenen und ehrlichen Austausch zu ermöglichen.

Beispiel: Bei einem Planungsworkshop wird über den Bau eines neuen Umspannwerks gesprochen. Ein Teil der Diskussion läuft unter der Chatham House Rule. Eine Teilnehmerin sagt: „Ich arbeite bei dem Vorhabenträger. Ehrlich gesagt gibt es intern große Zweifel, ob der Standort gut gewählt ist – öffentlich wird das so aber nicht gesagt.“ Erlaubt ist, dass später dokumentiert wird: „In der Diskussion wurde deutlich, dass es auch innerhalb des Unternehmens Zweifel am Standort gibt.“ Nicht erlaubt ist die Feststellumg: „Eine Mitarbeiterin des Vorhabenträgers hat gesagt, dass der Standort problematisch ist.“

Konstruktiv wirkt die Chatham House Rule dann, wenn sie Teilnehmenden ermöglicht, Positionen zu äußern, die sie unter öffentlichem Druck oder aufgrund institutioneller Loyalitäten sonst nicht vertreten würden. Allerdings kann ihr Einsatz dem Transparenzgebot widersprechen, wenn dadurch Entscheidungsprozesse schlechter nachvollziehbar werden. Sie sollte daher nur gezielt eingesetzt werden: mit klarer Begründung, zeitlich oder inhaltlich begrenzt und so, dass der Einsatz selbst transparent gemacht und nachvollziehbar dokumentiert wird.