Allparteilichkeit

Allparteilichkeit ist die aktive Unterstützung von Dialog- und Konfliktparteien mit dem Ziel, unterschiedlichen Positionen, Interessen und Betroffenheiten gleichermaßen Gehör zu verschaffen.

Allparteilichkeit gleicht Ungleichgewichte aus, die durch Wissensvorsprünge, Sprachfähigkeit oder Durchsetzungsstärke entstehen. Damit verhindert Allparteilichkeit, dass Positionen durch bloße formale Gleichbehandlung untergehen.

Demgegenüber bezeichnet Neutralität eine bewusst distanzierte Haltung: Moderatoren oder Verfahrensführer positionieren sich weder inhaltlich noch vermittelnd. Sie behandeln alle Beiträge gleich, ohne Akteure aktiv zu unterstützen. Diese Haltung prägt vor allem formelle, rechtsförmige Beteiligungsverfahren, da sie Unvoreingenommenheit und Verfahrensgerechtigkeit signalisiert.

In komplexen Beteiligungsverfahren verfestigt reine Neutralität oft bestehende Machtunterschiede. Allparteilichkeit zielt deshalb darauf ab, auch bei ungleichen Voraussetzungen einen fairen Austausch zu ermöglichen und Beteiligungsungleichheit gezielt zu reduzieren.