Allparteilichkeit

Allparteilichkeit bedeutet die aktive Unterstützung von Dialog- und Konfliktparteien, so dass ihre unterschiedlichen Positionen, Interessen und Betroffenheiten gleichermaßen Gehör finden. 

Allparteilichkeit sorgt dafür, dass Ungleichgewichte, die durch unterschiedliches Wissen, Sprachfähigkeit oder Durchsetzungsstärke entstehen können, ausgeglichen werden, so dass keine Position aufgrund formaler Gleichbehandlung untergeht.

Neutralität meint demgegenüber eine bewusst distanzierte Haltung, bei der sich Moderatoren oder Verfahrensführer weder inhaltlich noch vermittelnd positionieren. Alle Beiträge werden gleich behandelt, ohne aktiv unterstützt zu werden. Diese Haltung tritt vor allem in formellen, rechtsförmigen Beteiligungsverfahren auf, weil sie Unvoreingenommenheit und Verfahrensgerechtigkeit signalisiert.

In komplexen Beteiligungsverfahren kann Neutralität dazu führen, dass bestehende Machtunterschiede fortwirken, weshalb Allparteilichkeit darauf abzielt, bei ungleichen Voraussetzungen einen fairen Austausch zu ermöglichen, um auf diese Weise Beteiligungsungleichheit zu reduzieren.