Mythen zur Bürgerbeteiligung

Bürgerbeteiligung wird häufig mit Erwartungen überfrachtet, die sie nicht erfüllen kann. Um das Engagement der Akteure nicht zu enttäuschen, sollen hier einige Mythen korrigiert werden.

Auf Seiten der Bürgerinnen und Bürger ist eine verbreitete Vorstellung, ihre Vorschläge würden automatisch zu Entscheidungen und unmittelbar umgesetzt.

Aber Bürgerbeteiligungsverfahren haben in der Regel nur eine beratende Funktion. Ihre Ergebnisse sind für Auftraggeber und Entscheider nicht bindend. In einer repräsentativen Demokratie liegt das Letztentscheidungsrecht bei gewählten politischen Gremien. Bei Planungsverfahren ersetzt Öffentlichkeitsbeteiligung nicht den fachlichen Abwägungsprozess.

Beteiligungsverfahren dienen nicht dazu, individuelle oder partikulare  Interessen gegenüber dem Gemeinwohl durchsetzen. Deshalb ist die Annahme trügerisch, Beteiligung schaffe ein Vetorecht gegen unliebsame Entscheidungen. Das ist nur im Rahmen eines Volks- oder Bürgerentscheids möglich. Die Teilnahme an einem Beteiligungsverfahren bedeutet nicht, dass ein Vorhaben gestoppt wird, nur weil Teile der Bevölkerung dagegen sind. Bürgerbeteiligung ist kein Instrument der Verhinderung, sondern die Möglichkeit, Bedenken zu äußeren und Alternativen vorzuschlagen. Der Vorwurf mangelnder Bürgerbeteiligung, nur weil die Ablehnung bestimmter Maßnahmen oder laute Proteste nicht zu deren Abbruch führen, ist daher nicht gerechtfertigt. Wer Beteiligung als Hebel für eigene Anliegen missversteht, wird zwangsläufig enttäuscht.

Die Hoffnung von Politik, Verwaltung und Planung, Beteiligung könnte nachträglich Zustimmung für bereits getroffene Entscheidungen schaffen, ist nicht realistisch.

Wenn Bürgerbeteiligung lediglich zur Akzeptanzbeschaffung eingesetzt wird, durchschauen die Menschen das schnell. Das Ergebnis ist dann Frustration, Zynismus und ein weiterer Vertrauensverlust gegenüber politischen Institutionen. Das ist vor allem der Fall, wenn die Teilnehmenden feststellen, dass sie instrumentalisiert werden sollen.

Ebenso wenig löst Beteiligung tiefgreifende Interessenkonflikte. Wenn grundlegende Meinungsverschiedenheiten aufeinanderprallen, kann Bürgerbeteiligung diese Konflikte sichtbar machen, strukturieren und bearbeiten – aber sie kann sie nicht einfach zum Verschwinden bringen. Die Erwartung, am Ende eines Beteiligungsprozesses stünde stets ein Konsens, verkennt die Natur politischer Interessengegensätze.

Die Hoffnung von Beteiligungspraktikern und zivilgesellschaftlichen Akteuren, Beteiligungsprozesse würde bei den Teilnehmenden substanzielle und dauerhafte Verhaltensänderungen bewirken, ist empirisch nicht belegt. Das gilt erst recht für Personen, die an dem Prozess selbst nicht teilgenommen, sondern nur davon gehört haben.

Schließlich gibt es demokratiepolitische Erwartungen, die Bürgerbeteiligung strukturell überfordern.

Bürgerbeteiligung entfaltet – abgesehen von ihrer höchsten Stufe, der Entscheidung durch Volks- oder Bürgerentscheid – keine unmittelbare Wirkung auf politische Prozesse.

Gelegentliche oder auf dem Zufallsprinzip beruhende Beteiligung erzeugt kein dauerhaftes Vertrauen in die Demokratie – schon gar nicht bei Menschen, die politisch apathisch sind oder populistischen Positionen anhängen. Wer sich nicht einmal an Wahlen beteiligt, dem niedrigschwelligsten Beteiligungsangebot, wird dies erst recht nicht bei anspruchsvollen und zeitintensiven Beteiligungsverfahren tun. Wer an „alternative Fakten“ glaubt, wird sich kaum auf einen gemeinsamen Faktencheck einlassen.

Unbestritten kann Bürgerbeteiligung bei den Teilnehmenden politische Bildung fördern und kurzfristig das Vertrauen in politische Institutionen stärken. Ein nachhaltiges Gegenmittel gegen Politikverdrossenheit ist sie jedoch nicht. Spätestens nach dem nächsten politischen Skandal oder nach einem gebrochenen Wahlversprechen werden positive Beteiligungserfahrungen verpuffen.

Auch angesichts der Tatsache, dass die entscheidenden politischen Fragen auf Bundesebene getroffen werden, wo es keine entsprechenden Beteiligungsangebote gibt, können Beteiligung auf kommunaler und Landesebene oder basisorientierte Ansätze keine entscheidende Auswirkung auf das grundsätzliche Demokratievertrauen haben.

Stattdessen belegt die empirische Demokratieforschung, dass nicht Beteiligungserfahrungen, sondern die wirtschaftliche Lage den stärksten Einfluss auf die Demokratiezufriedenheit hat. Menschen, denen es ökonomisch schlechter geht, sind deutlich unzufriedener mit dem Funktionieren der Demokratie. Wer von existenziellen Sorgen geplagt ist, setzt zwangsläufig andere Prioritäten als deliberative Partizipation.

Es gibt aktuell keine belastbaren empirischen Untersuchungen, die einen möglichen „Spill-over-Effekt“ bestätigen, da viele Bürgerinnen und Bürger wenig oder nichts über Bürgerbeteiligungsverfahren im Allgemeinen und deren Ergebnisse im Besonderen wissen.