Bürgerbeteiligung wird häufig mit Erwartungen überfrachtet, die sie nicht erfüllen kann. Um das Engagement der Akteure nicht zu enttäuschen, sollen hier einige Mythen korrigiert werden.
Auf Seiten der Bürgerinnen und Bürger ist eine verbreitete Vorstellung, ihre Vorschläge würden automatisch zu Entscheidungen und unmittelbar umgesetzt.
Tatsächlich jedoch haben sämtliche Bürgerbeteiligungsverfahren – mit Ausnahme von Volks- und Bürgerentscheiden – nur eine beratende Funktion. Ihre Ergebnisse sind für Auftraggeber und Entscheider nicht bindend. In einer repräsentativen Demokratie liegt das Letztentscheidungsrecht bei gewählten politischen Gremien. Bei Planungsverfahren ersetzt Öffentlichkeitsbeteiligung nicht den fachlichen Abwägungsprozess.
Ebenso trügerisch ist die Annahme, Beteiligung schaffe ein Vetorecht gegen unliebsame Entscheidungen. Wer an einem Beteiligungsverfahren teilnimmt, erwirbt damit nicht den Anspruch, dass ein Vorhaben gestoppt wird, nur weil er dagegen ist. Bürgerbeteiligung ist – außer bei einem Volks- und Bürgerentscheid – kein Instrument zur Verhinderung. Sie ermöglicht es, Bedenken zu äußern und Alternativen einzubringen – aber sie garantiert nicht, dass sich diese durchsetzen.
Schließlich ist die Hoffnung verfehlt, über Beteiligungsverfahren ließen sich individuelle oder partikulare Interessen gegenüber dem Gemeinwohl durchsetzen. Bürgerbeteiligung dient nicht dazu, Einzelinteressen zu privilegieren oder lautstarken Minderheiten unverhältnismäßigen Einfluss zu verschaffen. Wer Beteiligung als Hebel für eigene Anliegen missversteht, wird zwangsläufig enttäuscht.
Die Hoffnung von Politik, Verwaltung und Planern, Beteiligung könne nachträglich Zustimmung für bereits getroffene Entscheidungen schaffen, muss enttäuscht werden.
Wenn Bürgerbeteiligung lediglich zur Akzeptanzbeschaffung eingesetzt wird, durchschauen Bürgerinnen und Bürger das schnell. Das Ergebnis ist dann Frustration, Zynismus und ein weiterer Vertrauensverlust gegenüber politischen Institutionen. Das ist vor allem der Fall, wenn die Teilnehmenden feststellen, dass sie instrumentalisiert werden sollen.
Ebenso wenig löst Beteiligung tiefgreifende Interessenkonflikte. Wenn grundlegende Meinungsverschiedenheiten aufeinanderprallen, kann Bürgerbeteiligung diese Konflikte sichtbar machen, strukturieren und bearbeiten – aber sie kann sie nicht einfach zum Verschwinden bringen. Die Erwartung, am Ende eines Beteiligungsprozesses stünde stets ein Konsens, verkennt die Natur politischer Interessengegensätze.
Schließlich gibt es demokratiepolitische Erwartungen, die Bürgerbeteiligung strukturell überfordern.
Bürgerbeteiligung entfaltet – abgesehen von ihrer höchsten Stufe, der Entscheidung durch Volks- oder Bürgerentscheid – keine unmittelbare Wirkung auf politische Prozesse.
Gelegentliche oder zufällige Beteiligung erzeugt kein dauerhaftes Vertrauen in die Demokratie – schon gar nicht bei Menschen, die politisch apathisch sind oder populistischen Positionen anhängen. Wer sich nicht einmal an Wahlen beteiligt, dem niedrigschwelligsten Beteiligungsangebot, wird dies erst recht nicht bei anspruchsvollen und zeitintensiven Beteiligungsverfahren tun. Wer an „alternative Fakten“ glaubt, wird sich kaum auf einen gemeinsamen Faktencheck einlassen.
Unbestritten kann Bürgerbeteiligung bei den Teilnehmenden politische Bildung fördern und kurzfristig das Vertrauen in politische Institutionen stärken. Ein nachhaltiges Gegenmittel gegen Politikverdrossenheit ist sie jedoch nicht. Spätestens nach dem nächsten politischen Skandal oder nach einem gebrochenen Wahlversprechen werden positive Beteiligungserfahrungen verpuffen.
Auch angesichts der Tatsache, dass die entscheidenden politischen Fragen auf Bundesebene getroffen werden, wo es keine entsprechenden Beteiligungsangebote gibt, kann Beteiligung auf kommunaler und Landesebene keine entscheidende Auswirkung auf das grundsätzliche Demokratievertrauen haben.
Demenstprechend gibt es aktuell keine belastbaren empirischen Untersuchungen, die einen möglichen „Spill-over-Effekt“ bestätigen, da viele Bürgerinnen und Bürger wenig oder nichts über Bürgerbeteiligungsverfahren im Allgemeinen und deren Ergebnisse im Besonderen wissen.
Stattdessen belegt die empirische Demokratieforschung, dass die wirtschaftliche Lage den stärksten Effekt auf die Demokratiezufriedenheit hat. Menschen, denen es ökonomisch schlechter geht, sind deutlich unzufriedener mit dem Funktionieren der Demokratie – unabhängig von Beteiligungserfahrungen. Wer von existenziellen Sorgen geplagt wird, setzt zwangsläufig andere Prioritäten als deliberative Partizipation.
