Wirksamkeit

Wirksamkeit beschreibt den Einfluss, den Bürgerbeteiligung auf politische, administrative oder planerische Entscheidungen, auf die Beteiligten sowie auf Institutionen und gesellschaftliche Prozesse hat.

Direkte Wirksamkeit ist gegeben, wenn Beteiligungsergebnisse verbindlich in Entscheidungsprozesse einfließen und für die Beteiligten spürbare Veränderungen entstehen – in Form konkreter Maßnahmen, angepasster Planungen oder einer veränderten Beschlussfassung.

Wirksamkeit kann nur entstehen, wenn ein Beteiligungsprozess ausreichende Handlungs- und Gestaltungsspielräume eröffnet, ergebnisoffen und verbindlich ist.

Ein Aspekt von Wirksamkeit ist Selbstwirksamkeit (Wirkmächtigkeit), also das individuelle Erleben der Teilnehmenden, durch eigenes Handeln etwas bewirkt zu haben. Notwendig dazu ist eine Rückmeldung, mit der die Teilnehmenden nachvollziehen können, inwieweit ihre Beiträge in Planungen und Entscheidungen eingeflossen sind.

Selbstwirksamkeit kann die Bereitschaft zur wiederholten Teilhabe an Beteiligungsverfahren fördern und zu weitergehendem politischem Engagement führen. Selbstwirksamkeitserfahrungen sind insbesondere für beteiligungsferne Gruppen bedeutsam, da sie langfristig Beteiligungsungleichheit reduzieren können.

Für die Bewertung der Wirkung von Bürgerbeteiligung bietet sich eine Unterscheidung zwischen Output, Outcome und Impact an:

  • Auf der Output-Ebene werden die unmittelbaren Ergebnisse eines Beteiligungsprozesses erfasst, also Empfehlungen, Vorschläge, Stellungnahmen, Beteiligungsbeiträge oder gemeinsam erarbeitete Planungsvarianten.
  • Auf der Outcome-Ebene geht es um die Veränderungen, die sich aus diesen Ergebnissen ergeben können. Dazu gehören beispielsweise Veränderungen von Planungen und Entscheidungen, Veränderungen bei den beteiligten Personen oder Veränderungen in administrativen Verfahren.
  • Auf der Impact-Ebene werden längerfristige und übergeordnete gesellschaftliche Wirkungen betrachtet, beispielsweise Erhöhung des politischen Vertrauens oder Steigerung der politischen Beteiligung. Solche Wirkungen sind jedoch kaum einem einzelnen Beteiligungsprozess zuzurechnen, weil zahlreiche weitere Faktoren auf sie einwirken.

Die Einschätzung von Selbstwirksamkeit kann durch Interviews mit Teilnehmenden, Fokusgruppen oder durch teilnehmende Beobachtung erfolgen.

Grundsätzlich ist die Beurteilung von Wirksamkeit anspruchsvoll und manchmal unmöglich, da ein kausaler Zusammenhang zwischen einem Beteiligungsprozess und einer Entscheidung nicht immer nachzuweisen ist.

Bei Infrastruktur- oder Bauprojekten kommt erschwerend hinzu, dass zwischen der Erarbeitung von Beteiligungsergebnissen und deren Umsetzung oft sehr lange Zeiträume liegen. Diese Verzögerung führt dazu, dass eine  mögliche Selbstwirksamkeitserfahrung abgeschwächt wird oder ganz verpufft, weil die Auswirkung der Beteiligung auf die Realisierung des Vorhabens für die Teilnehmenden nicht (mehr) sichtbar ist. Vor allem Kinder- und Jugendbeteiligung steht vor diesem Problem, da die oft langsamen politischen und administrativen Prozesse mit den Lebensphasen und Aufmerksamkeitsspannen junger Menschen selten in Einklang zu bringen sind.

Wenig (Selbst)Wirksamkeit entfaltet Beteiligung, deren Ergebnisse nur selektiv umgesetzt werden („Rosinenpicken„) oder die ausschließlich der Akzeptanzbeschaffung dient.

Eine indirekte, systemische Wirksamkeit von Bürgerbeteiligung kann darin bestehen, dass Politiker, Verwaltungen und Planer erkennen, dass sie durch Beteiligung ihre Entscheidungen besser vorbereiten und umsetzen können. Das kann dazu führen, dass sie Bürgerbeteiligung institutionalisieren, indem sie regelmäßig Beteiligungsverfahren durchführen, Beteiligungsbeauftragte einsetzen oder dauerhafte Beteiligungsgremien einrichten und dadurch eine Beteiligungskultur etablieren.