Wirksamkeit

Wirksamkeit beschreibt den Einfluss, den ein Bürgerbeteiligungsverfahren auf eine politische, administrative oder planerische Entscheidung hat.

Wirksamkeit ist gegeben, wenn Beteiligungsergebnisse verbindlich in Entscheidungsprozesse einfließen und für die Beteiligten spürbare Veränderungen entstehen – sei es in Form konkreter Maßnahmen, angepasster Planungen oder einer veränderten Beschlussfassung.

Wirksamkeit kann nur entstehen, wenn ein Beteiligungsprozess ausreichende Handlungs- und Gestaltungsspielräume eröffnet, ergebnisoffen und verbindlich ist.

Ein Aspekt von Wirksamkeit ist die Selbstwirksamkeit (Wirkmächtigkeit), also das individuelle Erleben der Teilnehmenden, durch eigenes Handeln etwas bewirkt zu haben. Notwendig dazu ist eine Rückmeldung, mit der die Teilnehmenden nachvollziehen können, inwieweit ihre Beiträge in Planungen und Entscheidungen eingeflossen sind.

Selbstwirksamkeit kann die Bereitschaft zur wiederholten Teilhabe an Beteiligungsverfahren fördern und im Einzelfall zu politischem Engagement und zu persönlichem Empowerment beitragen. Selbstwirksamkeitserfahrungen sind insbesondere für beteiligungsferne Gruppen bedeutsam, da sie langfristig Beteiligungsungleichheit reduzieren können.

Die Einschätzung von Wirkung kann auf den Ebenen Output, Outcome und Impact erfolgen.

  • Auf der Output-Ebene wird erfasst, ob und in welchem Umfang Beteiligungsergebnisse in Beschlüsse, Planungsdokumente oder Maßnahmen eingeflossen sind. Dies kann z.B. durch Dokumentenanalysen oder einen Vergleich zwischen verschiedenen Planungsständen erfolgen.
  • Auf der Outcome-Ebene geht es um die tatsächlich eingetretenen Veränderungen im Lebensumfeld der Teilnehmenden. Diese Ebene erfordert eine längerfristige Beobachtung und ist oft erst Monate oder Jahre nach dem Beteiligungsprozess erkennbar.
  • Auf der Impact-Ebene werden übergeordnete gesellschaftliche Wirkungen in den Blick genommen: Stieg das politische Vertrauen? Hat sich die Beteiligungsbereitschaft in der Bevölkerung erhöht? Solche Wirkungen sind äußerst komplex und durch zahlreiche externe Faktoren beeinflusst, sodass ein unmittelbarer Zusammenhang (Spill-over-Effekt) kaum festzustellen ist.

Die Einschätzung von Selbstwirksamkeit kann durch Interviews mit Teilnehmenden, Fokusgruppen oder durch teilnehmende Beobachtung erfolgen.

Grundsätzlich ist die Beurteilung von Wirksamkeit anspruchsvoll und manchmal unmöglich, da ein kausaler Zusammenhang zwischen einem Beteiligungsprozess und einer Entscheidung nicht immer nachzuweisen ist.

Bei Infrastruktur- oder Bauprojekten kommt erschwerend hinzu, dass zwischen der Erarbeitung von Beteiligungsergebnissen und deren Umsetzung oft sehr lange Zeiträume liegen. Diese Verzögerung führt dazu, dass eine  mögliche Selbstwirksamkeitserfahrung abgeschwächt wird oder ganz verpufft, weil die Auswirkung der Beteiligung auf die Realisierung des Vorhabens für die Teilnehmenden nicht (mehr) sichtbar ist. Vor allem Kinder- und Jugendbeteiligung steht vor diesem Problem, da die oft langsamen politischen und administrativen Prozesse mit den Lebensphasen und Aufmerksamkeitsspannen junger Menschen selten in Einklang zu bringen sind.

Wenig (Selbst)Wirksamkeit entfaltet Beteiligung, deren Ergebnisse nur selektiv umgesetzt werden („Rosinenpicken„) oder die ausschließlich der Akzeptanzbeschaffung dient.