Prozessdesign (Prozessarchitektur, Beteiligungskonzept) ist die systematische Konzeption und Steuerung eines Bürgerbeteiligungsprozesses.
Das Prozessdesign wird auf der Grundlage einer Stakeholderanalyse bzw. eines Beteiligungsscopings erstellt. Es legt Ziele, Rahmenbedingungen und Gestaltungsspielräume, Umfang und Tiefe der Beteiligung sowie deren Einbindung in die formalen Entscheidungsprozesse fest. Dabei wird darauf geachtet, dass kein „One‑size‑fits‑all“-Design entwickelt wird, sondern Teilnehmende, Methoden und Entscheidungsspielräume zusammenpassen.
Die Entwicklung des Prozessdesigns liegt üblicherweise bei den Auftraggebern, externen Dienstleistern oder einer Steuerungs-, Begleit- oder Spurgruppe – mitunter unter Mitwirkung von zufällig Ausgewählten und/oder bestimmten Interessenvertretern. Diese überwachen den Prozess und reagieren auf unvorhergesehene Entwicklungen oder veränderte Rahmenbedingungen.
Ein gutes Prozessdesign zeichnet sich durch eine begleitende Evaluation mit regelmäßigen Rückkopplungsschleifen aus und sorgt bei Bedarf für eine flexible Anpassung.
Bei der Konzeptionierung eines Prozessdesigns besteht stets die Gefahr eines Design Bias. Hierbei handelt es sich um die unbewusste oder gar bewußte Verzerrung der Beteiligungsergebnisse durch die Ausgestaltung des Verfahren. Die Art der Fragestellung, der Zeitpunkt der Beteiligung, die Methodenwahl und die zur Verfügung gestellten Informationen können die Ergebnisse des Beteiligungsprozesses beeinflussen und im schlimmsten Fall so gesteuert sein, dass eine vorab gewünschte Entscheidung bestätigt wird (Scheinbeteiligung).
