VwV Öffentlichkeitsbeteiligung

Die „Verwaltungsvorschrift zur Intensivierung der Öffentlichkeitsbeteiligung in Planungs- und Zulassungsverfahren“ (VwV Öffentlichkeitsbeteiligung) ist eine von der Landesregierung Baden-Württemberg erlassene Vorschrift, die staatliche Behörden verpflichtet, die Öffentlichkeit über das gesetzliche Mindestmaß hinaus bei beteiligungsrelevanten Genehmigungsverfahren einzubeziehen.

Dazu ist eine dreistufige Beteiligung vorgesehen:

  • Vor Antragstellung findet eine frühe Öffentlichkeitsbeteiligung statt.
  • Das laufende Verwaltungsverfahren wird durch eine nicht-förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung begleitet.
  • Während der Realisierungsphase kann optional eine nachlaufende Beteiligung stattfinden.

Vorgeschaltet ist ein Beteiligungsscoping, bei dem eine systematische Vorabklärung und Festlegung der zentralen Eckpunkte eines Bürgerbeteiligungsprozesses stattfindet.

Ergänzt wird die VwV Öffentlichkeitsbeteiligung durch einen Leitfaden für gute Bürgerbeteiligung, der die Vorschrift operationalisiert. Anhand konkreter Praxisfälle aus Infrastruktur- und Industrieprojekten werden bewährte Beispiele zu verschiedenen Beteiligungsformaten wie Bürgerdialoge, Workshops, Projektbeiräte oder Informationsveranstaltungen beschreiben.

Die Verwaltungsvorschrift über die Beratungseinheit „Servicestelle Dialogische Bürgerbeteiligung Baden‑Württemberg“ regelt deren Organisation und Aufgaben: Beratung von Behörden und Vorhabenträgern, methodische Unterstützung, Qualitätssicherung, Vernetzung und Wissenstransfer, Information und Öffentlichkeitsarbeit, Weiterbildung und Qualifizierung.