Verbindlichkeit beschreibt den Anspruch, die Ergebnisse eines Beteiligungsverfahrens nachvollziehbar in Entscheidungsprozesse einfließen zu lassen und sich ernsthaft mit ihnen auseinanderzusetzen.
Bürgerbeteiligungsprozesse sind häufig informeller Natur und rechtlich nicht bindend. Oft ist nicht klar geregelt, wie mit den Beteiligungsergebnissen umzugehen ist.
Verbindlichkeit zählt ein auf die Glaubwürdigkeit eines Beteiligungsprozesses; sie verhindert, dass Beteiligung zur Scheinbeteiligung wird.
