Rückkopplung bezeichnet die Information der Teilnehmenden darüber, wie die Ergebnisse eines Beteiligungsverfahrens von den Auftraggebern aufgenommen, bewertet und in deren Entscheidungen berücksichtigt wurden.
Entscheidend bei der Rückkopplung ist eine Begründung, wenn der Auftraggeber die Beteiligungergebnisse nicht übernehmen konnte oder wollte. Eine Nicht-Übernahme kann sich aus den Rahmenbedingungen ergeben, sie kann aber auch auf politische, wirtschaftliche oder wertebasierte Gründe zurückzuführen sein. Entscheidend ist, dass sie so schnell und so umfassend wie möglich erfolgt.
Rückkopplung kann auf unterschiedliche Weise erfolgen. Häufig werden Berichte, Protokolle oder Synopsen verwendet, in denen die Ergebnisse den jeweiligen Bewertungen und Entscheidungen gegenübergestellt werden. Bei Online-Beteiligungsverfahren kann über die Kommentarfunktionen oder durch direkte Antworten eine zeitnahe Rückmeldung zu einzelnen Beiträgen erfolgen. Ergänzend können Projektwebseiten, Newsletter oder Informationsveranstaltungen über Zwischenstände und Beschlüsse informieren. Entscheidend ist weniger die konkrete Methode, als deren Verständlichkeit, Nachvollziehbarkeit und Zugänglichkeit. Rückkopplung sollte es nicht nur am Ende, sondern auch während eines Beteiligungsverfahrens geben, indem kontinuierlich über Zwischenstände berichtet wird.
Rückkopplung ist das zentrale Mittel, um die Wirksamkeit von Beteiligung einschätzen zu können.
