Rosinenpicken (auch: Cherry Picking, selektive Übernahme) bedeutet, dass aus den Ergebnissen eines Beteiligungsverfahrens nur diejenigen Empfehlungen übernommen werden, die den Entscheidungsträgern genehm sind, während unbequeme oder zu weitgehende Vorschläge ignoriert oder substanziell verändert werden.
Rosinenpickerei entsteht aus der strukturellen Asymmetrie zwischen den Teilnehmenden eines beratenden Beteiligungsverfahrens und den zur Entscheidung berechtigten Institutionen. Die Frage der Übernahme oder Ablehnung von Vorschlägen und Empfehlungen liegt allein in ihrem Ermessen.
Rosinenpickerei kann dazu führen, dass sich die Teilnehmenden nicht ernst genommen fühlen und ihr Engagement als Scheinbeteiligung empfinden. Enttäuschte Erwartungen führen können wiederum das Vertrauen in Bürgerbeteiligung und demokratische Institutionen insgesamt beschädigen.
Um Rosinenpickerei zu vermeiden oder zumindest transparent zu machen, muss es eine verbindliche Verpflichtung der Politik geben, zu jeder Empfehlung öffentlich Stellung zu nehmen und Ablehnungen zu begründen. Darüber hinaus ist eine institutionalisierte Nachverfolgung, z. B. durch das Beteiligungsbüro oder in einem Bürgerbeteiligungsbericht, nötig.
