Rahmenbedingungen sind die äußeren, in der Regel nicht oder nur sehr begrenzt veränderbaren Grenzen eines Beteiligungsverfahrens.
Sie ergeben sich beispielsweise aus rechtlichen Vorgaben, politischen Beschlüssen, finanziellen Möglichkeiten, technischen Sachzwängen oder zeitlichen Vorgaben. Rahmenbedingungen benennen, welche Aspekte bereits entschieden sind; dadurch beschränken sie die Handlungs- und Gestaltungsspielräume.
