Leitlinien für (mitgestaltende) Bürgerbeteiligung sind ein Handlungsrahmen, der Qualitätsstandards und Verfahrensabläufe für kommunale Bürgerbeteiligung festlegt.
Leitlinien enthalten typischerweise Qualitätsgrundsätze wie Frühzeitigkeit, Transparenz, Verbindlichkeit, Methodenvielfalt und Rückkopplung. Sie werden häufig in einem mehrstufigen, partizipativen Prozess unter Beteiligung von Politik, Verwaltung und Bürgerschaft erarbeitet und vom Gemeinderat beschlossen. Sie sind eine Selbstverpflichtung von Politik und Verwaltung.
Beteiligungssatzungen überführen rechtlich unverbindliche Leitlinien in das jeweilige Ortsrecht. Sie dürfen nur Festlegungen enthalten, für die die Gemeinde zuständig ist.
