Bei einem Faktencheck wird geprüft, ob Aussagen von Personen oder Institutionen mit belegbaren Tatsachen übereinstimmen. Behauptungen werden mit verlässlichen Quellen abgeglichen und als zutreffend, teilweise zutreffend oder falsch eingestuft.
Faktenchecks erfolgen durch:
- Veröffentlichung aller relevanten Unterlagen (Gutachten, Daten, Entscheidungsgrundlagen)
- Möglichkeit für Teilnehmende, Nachfragen zu stellen oder zusätzliche Informationen einzufordern
- Dokumentation aller Aussagen und Quellen
- Einbindung unabhängiger Expertise
Faktenchecks helfen dabei, Beratungen auf eine gemeinsame Tatsachengrundlage zu stellen. So soll verhindert werden, dass Diskussionen auf der Grundlage falscher Annahmen geführt oder durch irreführende Informationen verzerrt werden.
Allerdings haben Faktenchecks Grenzen. Sie funktionieren nur, wenn alle Beteiligten bereit sind, Fakten als gemeinsamen Maßstab anzuerkennen. Bei grundsätzlichem Misstrauen gegen Experten oder etablierten Quellen, kann ein Faktencheck keine von allen Teilnehmenden akzeptierten Ergebnisse hervorbringen.
Außerdem können Faktenchecks nur überprüfen, was sich empirisch belegen lässt. Wertefragen, etwa ob eine Maßnahme gerecht oder verhältnismäßig ist, lassen sich nicht faktenbasiert entscheiden.
