Eine Europäische Bürgerinitiative ermöglicht es Unionsbürgern, die Europäische Kommission formell aufzufordern, sich mit einem Anliegen zu beschäftigen, für das die EU zuständig ist, z.B. in den Bereichen Umwelt, Verkehr, Landwirtschaft oder öffentliche Gesundheit.
Das Verfahren zur Einleitung einer Europäischen Bürgerinitiative (EBI) ist umständlich.
- Vorbereitung: Eine EBI wird von mindestens sieben Unionsbürgerinnen und -bürgern gestartet, die in sieben verschiedenen EU-Ländern wohnen und das aktive Wahlalter erreicht haben. Diese Organisatorengruppe benennt eine Vertretung oder gründet eine juristische Person zur Verwaltung der EBI gründen. Bestehende Organisationen dürfen Initiativen unterstützen, jedoch nicht selbst verwalten.
- Registrierung: Die Gruppe stellt bei der EU-Kommission einen Registrierungsantrag, der Titel, Ziele, relevante Vertragsgrundlagen sowie Angaben zu allen Mitgliedern enthält. Die Kommission prüft innerhalb von zwei Monaten, ob die EBI in ihren Zuständigkeitsbereich fällt und nicht gegen EU-Grundwerte verstößt. Bei teilweiser Unzuständigkeit kann der Antrag überarbeitet und erneut eingereicht werden.
- Unterschriftensammlung: Nach der Registrierung beginnt die Sammelphase, die maximal zwölf Monate dauert. Unterschriften können online über ein Sammelsystem der EU-Kommission oder in Papierform gesammelt werden. Erforderlich sind mindestens eine Million gültige Unterstützungsbekundungen aus mindestens sieben EU-Ländern, wobei pro Land eine länderspezifisches Mindestzahl (in Deutschland ca. 70.000) erreicht werden muss. Für das erforderliche Ziel von einer Million zählen alle gültigen Unterstützungsbekundungen – auch aus Ländern, in denen das Quorum nicht erreicht wurde.
- Überprüfung: Nach Ablauf der Sammlungsfrist lässt die Organisatorengruppe die Unterschriften durch die zuständigen nationalen Behörden der jeweiligen Länder prüfen und bescheinigen. Die Behörden haben dafür drei Monate Zeit.
- Einreichung und Prüfung: Die bestätigte EBI wird innerhalb von drei Monaten nach Abschluss der Überprüfung bei der EU-Kommission eingereicht. Diese hat dann sechs Monate Zeit zur Prüfung. Innerhalb eines Monats findet ein Treffen mit der Organisatorengruppe statt, innerhalb von drei Monaten eine öffentliche Anhörung im Europäischen Parlament. Am Ende nimmt die Kommission eine förmliche Stellungnahme an und begründet, ob und welche Maßnahmen sie zu ergreifen beabsichtigt.
Trotz dieser aufwendigen Vorgehensweise ist die Europäische Bürgerinitiative nicht viel mehr als ein Sammelpetition mit einer Agenda-Setting-Funktion. Sie befindet sich in der Beteiligungspyramide auf der Stufe Konsultation.
