Bürgerrat

Ein Bürgerrat ist ein Beteiligungsformat, bei dem eine per Zufallsauswahl zusammengestellte Gruppe von Menschen zu einem vorgegebenen Thema berät und gemeinsam Empfehlungen erarbeitet.

Weitere Bezeichnungen sind: Beteiligungsrat, Bevölkerungsrat, Bürger-Jury, Gesellschaftsrat, Zukunftsrat, (Europäisches) Bürgerforum.

Grundlage eines Bürgerrats ist das Prinzip der Deliberation: In gut informierten und moderierten Diskussionen sollen ausgewogene und gemeinwohlorientierte Empfehlungen erarbeitet werden, die von einer breiten Öffentlichkeit mitgetragen werden können. Zu den bekanntesten Beispielen zählen die irische „Convention on the Constitution“ (2013–2014), die französische „Convention Citoyenne pour le Climat“ (2019–2020) sowie der Bürgerrat des Deutschen Bundestages zum Thema „Ernährung im Wandel“ (2023–2024).

Zentrale Merkmale eines Bürgerrats sind die Zufallsauswahl und die daraus resultierende Vielfalt der Teilnehmenden (ohne Anspruch auf vollständige Repräsentativität) sowie der strukturierte Austausch unter professioneller Moderation. Die in einem Bürgergutachten niedergelegten Ergebnisse haben Empfehlungscharakter; über ihre Umsetzung entscheiden die gewählten Repräsentanten.

Typischerweise durchläuft ein Bürgerrat mehrere Phasen:

  • Initiierung und Auftragsklärung
  • Zufallsauswahl der Teilnehmenden und Versand der Einladungen (Faustregel: das Drei- bis Vierfache der gewünschten Teilnehmerzahl); gebenenfalls Nachrekrutierung durch persönliche Ansprache
  • Vorbereitung und Organisation (Erstellung von Informationsmaterialien, Aufbau eines Begleitgremiums, Zusammenstellung des Moderationsteams, Logistik, Aufwandsentschädigungen).
  • Durchführung der (nicht öffentlichen) Beratungen; typischer Ablauf:
    • Informationsphase: Fachvorträge aus unterschiedlichen Perspektiven (Expertinnen/Experten und Interessenvertreter)
    • Deliberationsphase: Kleingruppendiskussionen (fünf bis acht Personen) in wechselnder Zusammensetzung unter professioneller Moderation
    • Empfehlungsphase: Konsensfindung oder Abstimmung über Empfehlungen
  • Ausarbeitung des Bürgergutachtens
  • Öffentliche Präsentation der Ergebnisse und feierliche Übergabe an den Auftraggeber
  • Umsetzung und Nachverfolgung (Beratung in politischen Gremien, Evaluation des Verfahrens)

Die Dauer eines Bürgerrats reicht von einem einzelnen Wochenende bis zu mehreren Sitzungsblöcken über Monate hinweg. Auch digitale Formate werden eingesetzt. Vereinzelt existieren ständige Bürgerräte, die als dauerhaft eingerichtete Gremien in politische Strukturen eingebettet sind und regelmäßig wechselnde, per Los bestimmte Mitglieder haben.

Bürgerräte gehören zu den kostenintensiveren Beteiligungsverfahren. Ein bundesweiter Bürgerrat mit rund 160 Teilnehmenden kann über eine Million Euro kosten. Lokale Bürgerräte sind deutlich günstiger: In kleinen Kommunen genügt oft ein vier- oder niedriger fünfstelliger Betrag, in Großstädten sind Kosten von über 100.000 Euro üblich. Wesentliche Kostenfaktoren sind professionelle Prozessbegleitung und Moderation, Durchführung der Zufallsauswahl (einschließlich möglicher persönlicher Anschreiben und Hausbesuche bei ausgelosten, aber zunächst nicht teilnahmebereiten Personen), Organisation und Administration, Raummiete sowie Verpflegung. Anders als bei vielen anderen Beteiligungsverfahren wird den Teilnehmenden in der Regel eine Aufwandsentschädigung gezahlt. Bei landes- und bundesweiten Bürgerräten werden zusätzlich die Reisekosten übernommen.

Als Vorläufer heutiger Bürgerräte gilt die Planungszelle (international: Citizens’ Jury), die der Soziologe Peter C. Dienel ab den frühen 1970er-Jahren an der Bergischen Universität Wuppertal entwickelte.

Der Ablauf von Planungszellen ist stark standardisiert: Das Verfahren dauert in der Regel vier aufeinanderfolgende Tage, gegliedert in täglich vier Beratungseinheiten von jeweils etwa 90 Minuten. Die Beratung findet in ausgelosten Kleingruppen statt, die von Moderatoren begleitet werden. Die Teilnehmenden erhalten fachliche Inputs durch Expertinnen und Experten, arbeiten jedoch nicht nur mit vorgegebenen Lösungsvorschlägen, sondern können diese bewerten, kombinieren, weiterentwickeln oder durch eigene Ideen ergänzen. Ziel ist die Erarbeitung eines Bürgergutachtens, das sowohl kollektive Empfehlungen als auch individuelle Bewertungen enthält. Durch die Wiederholung identischer Arbeitsschritte in verschiedenen Kleingruppen lassen sich Muster, Konsistenzen und Abweichungen systematisch erkennen.

Bürgerräte sind ein derzeit stark verbreitetes Beteiligungsformat auf kommunaler Ebene und zunehmend auch auf Landesebene. Auf Bundesebene sind gegenwärtig keine Bürgerräte geplant.