Ein Bürgerbudget (in Berlin: Kiezkasse) ist ein festgelegter Geldbetrag, den eine Kommune bereitstellt, damit Bürgerinnen und Bürger gemeinwohlorientierte Projekte realisieren können.
Die Höhe des Budgets wird von der kommunalen Vertretung in einer Satzung, einer Richtlinie oder per Ratsbeschluss festgelegt. Häufig liegt sie im niedrigen einstelligen Eurobereich pro Einwohner, wobei es eine große Spannbreite gibt.
Innerhalb eines definierten Zeitraums können Projektvorschläge bis zu einer bestimmten Maximalsumme eingereicht werden. Die Verwaltung prüft diese auf Zulässigkeit und Umsetzbarkeit. Anschließend stimmen die Bürger — online oder im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung — darüber ab, welche Projekte aus dem Bürgerbudget finanziert werden sollen. In vielen Kommunen wird das Bürgerbudget jährlich wiederholt. Da es sich um eine freiwillige Leistung handelt, wird das Verfahren in der Regel ausgesetzt, wenn eine Kommune der vorläufigen Haushaltsführung unterliegt.
Ein Vorläufer des Bürgerbudgets ist der Bürgerhaushalt. Auch hier können Bürger Vorschläge zur Verwendung kommunaler Haushaltsmittel einreichen, kommentieren und bewerten. Über die Umsetzung entscheidet jedoch der Gemeinde- oder Stadtrat. Mitunter werden im Rahmen eines Bürgerhaushalts auch Einsparpotenziale oder Vorschläge zur Einnahmenerhöhung abgefragt. In solchen Fällen ist der Bürgerhaushalt ein Instrument der Haushaltskonsolidierung.
Nicht als Bürgerbudget oder Bürgerhaushalt gelten klassische Projektförderrichtlinien, bei denen die Entscheidung über die Mittelvergabe bei der Verwaltung liegt, sowie Stadtteil- oder Zielgruppenbudgets, über deren Verwendung lokale Gremien entscheiden.
Eine Adaption des Bürgerbudgets im schulischen Kontext ist der Schülerhaushalt. Die Schülerschaft entwickelt Vorschläge für Anschaffungen oder Projekte, diskutiert diese und stimmt über die Umsetzung ab. Auch hier variiert die Budgethöhe erheblich — von wenigen hundert Euro an einzelnen Schulen bis zu mehreren tausend Euro bei städtischen Modellprojekten.
