Beteiligungsversprechen

Ein Beteiligungsversprechen ist die Selbstverpflichtung des Auftraggebers eines Bürgerbeteiligungsprozesses zur Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen und wirksamen Beteiligung.

Im Rahmen der Auftragsklärung können Auftraggebende folgende Zusagen machen:

  • Ich werde die benötigten finanziellen, personellen und zeitlichen Ressourcen zur Verfügung stellen.
  • Ich werde mich öffentlich zur Beteiligung bekennen und zum Dialog auf Augenhöhe bereit sein.
  • Ich werde mich bemühen, Beteiligungsungleichheit zu verringern.
  • Ich werde die Beteiligung wertschätzend und professionell durchführen (lassen).
  • Ich werde dafür sorgen, dass die Teilnehmenden gute Ergebnisse erarbeiten können.
  • Ich werde den Teilnehmenden so weit wie möglich Handlungs- und Gestaltungsspielräume eröffnen.
  • Ich werde die Beteiligungsergebnisse akzeptieren und dafür sorgen, dass die Beteiligung Wirksamkeit entfaltet.
  • Ich werde Engagement, das sich aus der Beteiligung ergibt, fördern und zur Etablierung einer Beteiligungskultur beitragen.

Damit ein Beteiligungsversprechen soweit wie möglich eingehalten werden kann, ist eine regelmäßige begleitende Überprüfung des Prozesses (formative Evaluation) notwendig.