Beteiligungsungleichheit bedeutet, dass bestimmte Bevölkerungsgruppen in unterschiedlichem Ausmaß an Bürgerbeteiligungsprozessen teilnehmen.
Menschen mit höherer formaler Bildung, höherem Einkommen, höherem beruflichen Status und höherem Alter nehmen Beteiligungsangebote überproportional häufig wahr.
Demgegenüber sind bestimmte soziodemografische Gruppen (auch „stille Gruppen“, „unterrepräsentierte Gruppen“, „beteiligungsferne Gruppen“, „unsichtbares Drittel“) systematisch unterrepräsentiert, zum Beispiel:
- Menschen mit niedrigem Bildungsniveau
- jüngere Menschen
- sozial benachteiligte Bevölkerungsgruppen
- Menschen mit geringen zeitlichen Ressourcen
- Menschen mit Care-Verpflichtungen
- Menschen mit Lese- und Schreibschwierigkeiten oder körperlichen Einschränkungen
Diese strukturelle Benachteiligung lässt sich nicht vollständig beseitigen. Es gibt jedoch zahlreiche Maßnahmen, um Beteiligungsungleichheit zu verringern und Menschen bei der Teilnahme zu unterstützen, zum Beispiel:
- aufsuchende Beteiligung
- Zufallsauswahl
- mehrsprachige Formate
- Kinderbetreuung bei Veranstaltungen oder Erstattung von Betreuungskosten
- Aufwandsentschädigungen und Reisekosten
- flexible Veranstaltungszeiten und dezentrale Veranstaltungsorte
- Kooperation mit Multiplikatoren von Migrantenorganisationen, Sozialverbänden, Jugendeinrichtungen oder Seniorentreffs, um bestimmte Bevölkerungsgruppen zu erreichen
- Mentoring-Programme und prozessbegleitende Unterstützung
- Maßnahmen zur Schaffung von Barrierefreiheit
Digitale Beteiligungsformate können mobilitätseingeschränkte Menschen undPersonen mit begrenzten zeitlichen Ressourcen einbeziehen, benachteiligen jedoch Menschen mit fehlenden digitalen Kompetenzen.
