Barrierefreiheit bedeutet, Beteiligungsverfahren so zu gestalten, dass Menschen mit körperlichen, sprachlichen oder kognitiven Einschränkungen gleichberechtigt daran teilnehmen können.
Barrierefreiheit trägt dazu bei, Beteiligungsungleichheit zu verringern.
Maßnahmen für den Abbau von Barrieren können sein:
- angepasste Wahl von Veranstaltungsorten (z. B. gute Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln, Fahrdienste für mobilitätseingeschränkte Personen, rollstuhlgerechte Zugänge),
- vereinfachte Kommunikation (z. B. Nutzung von Künstlicher Intelligenz zur Übersetzung von Texten und Experteninputs in einfache Sprache, Visualisierungen, Gebärdendolmetscher),
- flexible Formatgestaltung: z. B. Nutzung hybrider Formate,
- Einsatz von Moderatoren, die für unterschiedliche Unterstützungsbedarfe sensibilisiert sind.
Vollständige Barrierefreiheit ist angesichts begrenzter finanzieller und personeller Ressourcen sowie ungünstiger örtlicher Gegebenheiten nicht immer zu erreichen. Sinnvoll kann sein, in der Einladung nach individuellen Unterstützungsbedarfen zu fragen oder diese in Zusammenarbeit mit Selbsthilfeorganisationen zu klären.
