Astroturfing bezeichnet das Vortäuschen von Bürgermeinungen durch verdeckt agierende Akteure wie Unternehmen, Lobbygruppen oder politische Organisationen.
Der Begriff ist benannt nach dem amerikanischen Kunstrasenhersteller AstroTurf und spielt mit der Metapher Rasen. Echtem Rasen entspricht das Konzept der „Graswurzelbewegung“, also einer spontanen, selbstorganisierten und authentischen Bürgerbewegung von unten. Astroturfing – also Kunstrasen – ist demgegenüber die gezielte Simulation von Bürgerengagement, das in Wahrheit von Unternehmen, Verbänden oder politischen Akteuren gesteuert und finanziert wird.
Astroturfing kann in Beteiligungsverfahren in verschiedenen Formen auftreten. Analoges Astroturfing umfasst z.B. das organisierte Auftreten von vermeintlichen Privatpersonen in Einwohnerversammlungen, die in Wahrheit Unternehmens- oder Verbandsinteressen vertreten, oder die Gründung bzw. Unterstützung von Bürgerinitiativen, deren eigentliche Trägerschaft verschleiert wird. Digitales Astroturfing umfasst z.B. in sozialen Medien und auf Online-Beteiligungsplattformen die koordinierte Nutzung von Fake-Accounts oder den Einsatz von KI-generierten Texten, die authentische Bürgermeinungen imitieren.
Astroturfing gefährdet mehrere Grundvoraussetzungen guter Bürgerbeteiligung:
- Beteiligungsverfahren sollen echte Bürgerinteressen sichtbar machen. Astroturfing verfälscht das Meinungsbild und liefert Entscheidungsträgern fehlerhafte Grundlagen.
- Professionell organisierte Scheinbewegungen verfügen über erheblich mehr Ressourcen als echte Graswurzelinitiativen. Dies verstärkt bestehende Ungleichgewichte im Beteiligungsgeschehen.
- Verdeckt beeinflusste Beteiligungsergebnisse können zu Planungsentscheidungen führen, die den tatsächlichen Bürgerinteressen widersprechen.
Nicht jede organisierte Mobilisierung von Bürgerinnen und Bürgern ist Astroturfing. Entscheidend für die Einordnung ist das Kriterium der fehlenden Transparenz der Akteure. Eine Interessengruppe, die offen für ihre Position wirbt und Unterstützer zur Beteiligung aufruft, handelt im Rahmen legitimer politischer Kommunikation. Wenn jedoch die eigentliche Trägerschaft, die Finanzierung oder die Interessen einer Mobilisierung aktiv verschleiert werden, um den Anschein einer authentischen Bürgermeinung zu erzeugen, handelt es sich um Astroturfing.
Mögliche Gegenmaßnahmen gegen Astroturfing sind
- der Einsatz von Formaten mit Zufallsauswahl, bei denen die ausgelosten Teilnehmenden das Verfahren nicht unterwandern können,
- bei offenen Beteiligungsformate die Schulung von Prozessbegleitern zur Erkennung koordinierter Manipulationsversuche,
- die Einführung einer Transparenzpflicht für die teilnehmenden Akteure,
- eine Identitätsverifikation bei digitalen Formaten (z. B. Registrierungspflicht).
- ein qualitative statt quantifizierende Auswertung von Stellungnahmen und Einwendungen.
Keiner dieser Ansätze löst die Gefahr von Astroturfing vollständig. Außerdem können die Gegenmaßnahmen eine verstärkte Beteiligungsungleichheit bewirken. Je offener und niedrigschwelliger ein Verfahren gestaltet ist, desto angreifbarer ist es für Astroturfing. Je stärker es abgesichert wird, desto höher werden die Zugangshürden für Bürgerinnen und Bürger und echte Betroffene.
